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   BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15   

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https://dejure.org/2016,50791
BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 284 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen - und die mögliche Verletzung eines verfassungsmäßigen Rechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweismittel "wie vor"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (37)

  • AG Bonn, 15.09.2015 - 114 C 239/15

    Gehörsrüge

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    Das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17. Juni 2015 - 114 C 239/15 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15. September 2015 - 114 C 239/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit Urteil vom 17. Juni 2015 wies das Amtsgericht Bonn die Klage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet ab (114 C 239/15).

    Mit Beschluss vom 15. September 2015 wies das Amtsgericht Bonn die Gehörsrüge als unbegründet zurück (114 C 239/15).

    Gemessen an den soeben aufgezeigten Verbürgungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör verletzen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17. Juni 2015 (114 C 239/15) und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15. September 2015 (114 C 239/15) die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    a) Diese Regelungen erfordern eine hinreichend deutliche und damit substantiierte und schlüssige Darlegung der behaupteten Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts innerhalb der Frist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 11, 192 ; 89, 155 ; 108, 370 ; stRspr).

    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es daher in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit den konkreten Entscheidungen und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 84, 366 ; 99, 84 ; 113, 29 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidungen gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es daher in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit den konkreten Entscheidungen und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 84, 366 ; 99, 84 ; 113, 29 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidungen gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).

    Hat das Bundesverfassungsgericht zu den von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits Maßstäbe entwickelt, muss die Verfassungsbeschwerde auch an diese anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; v. 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; BGH, Beschl. v. 10.04.2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Ohnehin sind, wenn die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung - wie vorliegend - auf der Hand liegt, im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen zu stellen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris, Rn. 13).
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